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21.03.2021

Patientenverfügung und Corona

Wenn Sie in der Patientenverfügung festgehalten haben, dass Sie eine künstliche Beatmung ausschließen, können Sie dieses für eine Covid-19-Erkrankung in Ihrer Verfügung mit einer zusätzlichen Erklärung ergänzen.

Rechtlich ist dieses möglich, wenn Sie mit Datum und Unterschrift die Zusätzliche Erklärung verfassen.

Hier ein Beispiel für den Text: „Im Falle einer virusbedingten Atemwegserkrankung wie Covid-19 oder einer zusätzlichen bakteriellen Superinfektion wünsche ich während der Behandlung künstliche Beatmung."

Sie sollten eine Kopie dieser erweiterten Patientenverfügung allen die von ihnen eine Verfügung besitzen aushändigen.

Text: SVL



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